Betriebliche Krankenzusatz
Betriebliche Krankenzusatz
Die Neugewinnung von qualifiziertem Personal wird einerseits immer schwieriger, andererseits möchte ein Unternehmen gutes und zufriedenes Personal langfristig an sich binden. So stellt eine arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezweiten eine besondere Anerkennung und Wertschätzung, entweder für alle oder eine bestimmt definierte Gruppe von Mitarbeitern, dar. Vertragspartner ist das Unternehmen, die versicherte Person ist der Mitarbeiter, welcher sich im Schadenfall direkt mit dem Versicherer in Verbindung setzt.
Die Grundabsicherung der GKV
stationär | ambulant |
• Mehrbettzimmer • Behandlung durch den diensthabenden Arzt • Im nächstgelegenen Krankenhaus |
• keine Erstattung von Sehhilfen für Erwachsene • keine Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen |
und die betriebliche Ergänzung
Je nach Größe des Unternehmens, beginnend ab 5 Mitarbeitern, können unterschiedliche Bausteine gewählt werden. (Beispielhaft und Auszugsweise)
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und viele weitere lukrative Zusatzleistungen, wie z.B. Einheitsbeiträge für alle Tarife, freie Wahl der Zusatzleistungen ab 10 Mitarbeitern, keine Zahnstaffel, usw.
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