Betriebliche Krankenzusatz

Betriebliche Krankenzusatz

Die Neugewinnung von qualifiziertem Personal wird einerseits immer schwieriger, andererseits möchte ein Unternehmen gutes und zufriedenes Personal langfristig an sich binden. So stellt eine arbeitgeberfinanzierte Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezweiten eine besondere Anerkennung und Wertschätzung, entweder für alle oder eine bestimmt definierte Gruppe von Mitarbeitern, dar. Vertragspartner ist das Unternehmen, die versicherte Person ist der Mitarbeiter, welcher sich im Schadenfall direkt mit dem Versicherer in Verbindung setzt.

Die Grundabsicherung der GKV
stationär ambulant
• Mehrbettzimmer
• Behandlung durch den diensthabenden Arzt
• Im nächstgelegenen Krankenhaus
• keine Erstattung von Sehhilfen für Erwachsene
• keine Erstattung für Heilpraktiker-Leistungen
und die betriebliche Ergänzung

Je nach Größe des Unternehmens, beginnend ab 5 Mitarbeitern, können unterschiedliche Bausteine gewählt werden. (Beispielhaft und Auszugsweise)

  • Zahnvorsorge für Füllungen, Wurzelbehandlungen, Prophylaxe
  • Zahnersatz mit 70-90 % Erstattung für Zahnersatz, Inlays
  • Implantate inkl. der GKV Leistung
  • Krankenhausleistungen wie z.B. Zweibettzimmer, weiterer Wahlleistungen, ambulante Op’s
  • Sehhilfe für Brillen, Kontaktlinsen
  • Heilpraktiker-Behandlungen inkl. Arzneimittel
  • Vorsorgeuntersuchung, Kurse, Impfungen
  • Auslandsreise-Krankenversicherung, Rücktransport

und viele weitere lukrative Zusatzleistungen, wie z.B. Einheitsbeiträge für alle Tarife, freie Wahl der Zusatzleistungen ab 10 Mitarbeitern, keine Zahnstaffel, usw.

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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