E-Bikes und Pedelecs
E-Bikes und Pedelecs
S-Pedelec – bis 45 km/h
In Deutschland gilt für S-Pedelecs:
- Pflicht einer Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen
- Mindestalter 16 Jahre
- ein Führerschein ist nötig, der mindestens die Berechtigung zum Fahren eines Leichtkraftrads beinhaltet (Führerscheinklasse AM, bzw. PKW Führerschein der Klasse B)
- Personen die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen
- der Transport von Kindern im Anhänger ist nicht gestattet
- Helmpflicht
- Alkoholgrenze wie auch beim Führen eines PKWs (0,5 Promille)
Pedelec – bis 25 km/h
- gelten als Fahrrad
- sind wie folgt definiert: „Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von bis zu 250 Watt“
- keine Zulassung
- keine Helmpflicht
- kein Führerschein
- Versicherung über die Hausratversicherung oder über eine extra Fahrradversicherung
E-Bikes (bis max. 20 km/h bei 500W Motorleistung)
- Versicherungsmöglichkeit über eine klassische Hausratversicherung
- oder eine extra E-Bike Versicherung (gegen Beschädigung, Verschleiß und Diebstahl)