E-Bikes und Pedelecs

E-Bikes und Pedelecs

S-Pedelec – bis 45 km/h

In Deutschland gilt für S-Pedelecs:

  • Pflicht einer Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen
  • Mindestalter 16 Jahre
  • ein Führerschein ist nötig, der mindestens die Berechtigung zum Fahren eines Leichtkraftrads beinhaltet (Führerscheinklasse AM, bzw. PKW Führerschein der Klasse B)
  • Personen die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen
  • der Transport von Kindern im Anhänger ist nicht gestattet
  • Helmpflicht
  • Alkoholgrenze wie auch beim Führen eines PKWs (0,5 Promille)
Pedelec – bis 25 km/h
  • gelten als Fahrrad
  • sind wie folgt definiert: „Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von bis zu 250 Watt“
  • keine Zulassung
  • keine Helmpflicht
  • kein Führerschein
  • Versicherung über die Hausratversicherung oder über eine extra Fahrradversicherung
E-Bikes (bis max. 20 km/h bei 500W Motorleistung)
  • Versicherungsmöglichkeit über eine klassische Hausratversicherung
  • oder eine extra E-Bike Versicherung (gegen Beschädigung, Verschleiß und Diebstahl)

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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