Betriebshaftpflicht
Betriebshaftpflicht
Für jedes Unternehmen mit die wichtigste Versicherung überhaupt. Gebäude, Betriebsausstattung oder Vorräte können ihrem Wert nach genau bestimmt werden. Ansprüche von Dritten, welche nach einem Personen- oder Sachschaden gestellt werden, sind nicht kalkulierbar und können existenzbedrohend sein.
Die Haftpflichtversicherer prüfen die Ansprüche, befriedigen berechtigte und wehren unberechtigte ab. In dieser Eigenschaft nehmen sie auch eine Art Rechtschutzfunktion für das Unternehmen wahr.
Die allgemeinen Haftpflichtdeckungen und Bedingungen werden den Bedürfnissen der unterschiedlichsten Branchen durch spezielle Deckungen und Erweiterungen angepasst. Es gibt u. a. Spezialpolicen für
Bauhauptbetriebe (Hochbau, Tiefbau) | ||
• Hohe Deckungssummen • Schäden durch Asbest • Schäden durch Unterfangungen/Unterfahrungen • Nachbesserungsbegleitschäden • Schäden durch Senkungen, Erdrutsche und Erschütterungen • Schäden an Arbeitsmaschinen von am Bau beteiligten Unternehmen • Alle Deckungserweiterungen, welche auch für Baunebenbetriebe gelten |
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Baunebenbetriebe (z.B. Bauklempner, Bauschlosser, Elektroinstallateure, Zimmereibetriebe, Boden-, Fliesen-, Estrichleger, Bauschreiner, Maler, Lackierer, sonstige Bauhandwerker) |
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• Tätigkeitsschäden • Leitungsschäden • Be- und Entladeschäden inkl. fremder Ladung • Energiemehrkosten • Schäden an – auf Baustellen – gemieteten Arbeitsmaschinen und Geräten • Schäden an – nicht auf Baustellen – gemieteten Arbeitsmaschinen und Geräten • Auslösen eines Fehlalarms bei Dritten • Abhandenkommen fremder Schlüssel und Keycards • Schweißschäden • Aus- und Einbaukosten • Auslandsschäden, Beauftragung fremder Unternehmen |
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Handelsbetriebe | ||
• Konventionelle Produkthaftpflicht • Erweiterte Produkthaftpflicht für Händler • Auslandsschäden • Energiemehrkosten, Tätigkeitsschäden • Verlängerung der Gewährleistungsfrist bis zu 5 Jahre • Händlerkettenklausel • Vorumsätze ohne zeitliche Befristung |
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Produzierende bzw. Herstellende Unternehmen | ||
• Erweiterte Produkthaftpflicht
– Schäden aus Verbindung, Vermischung, Verarbeitung • Produktvermögensschäden |
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Hotels und Gaststätten | ||
• Mietsachschäden anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen • Lagerung gewässerschädlicher Stoffe • Beschädigung/Abhandenkommen von Besucher- und Belegschaftshabe • Erweiterte Produkthaftpflicht • Subunternehmer • Schäden durch eigene Produkte (z.B. Salmonellenvergiftung) • Nebeneinrichtungen (Räumlichkeiten f. Veranstaltungen) etc. • Be- und Entladeschäden an Gästefahrzeugen bei Beherbergungsbetrieben |
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Berufsgruppen (wie Ärzte, Apotheker, Makler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) |
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• es gibt Spezialdeckungen für fast jede Berufsgruppe • Ärzte, Apotheker, Makler, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Programmierer usw. |
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