Werkverkehr
Werkverkehr
Deckt die Schäden und Verluste von eigener Ware mit eigenen Transportmitteln. Dies können Rohstoffe, Halb- und Fertigfabrikate, Handelsware, Investitionsgüter, zur Reparatur übernommene Ware, mitgeführtes Werkzeug, Geräte, Apparate und Ersatzteile sein. Besondere Vereinbarungen sind notwendig bei echten Teppichen, Pelze, Pelzwaren. Kühl-, Tiefkühl- und Gefriergut kann auch gegen Schäden durch technisches Versagen der Kühleinrichtung versichert werden. Für wertvolle Güter wie Geld, Wertpapiere, Briefmarken, Valoren, Umzugsgut, Reisegepäck gibt es andere spezielle Deckungen.
• Handelsbetriebe: Bezug und Auslieferung von eigener Ware
• Dienstleistungen: Verkauf eigener Ware oder Reparaturannahme und Auslieferung
• Gewerbebetriebe: Auslieferung von Ware, Transport von eigenen Werkzeugen
Versichert sind
Unfall des Fahrzeuges, Kollision mit anderen Fahrzeugen oder Hindernissen, Abkommen des Fahrzeuges von der Fahrbahn mit anschließender Bergung, Platzen von Reifen und Achsenbruch, höhere Gewalt und Elementarereignisse, Brand, Blitzschlag, Explosion, Raub und räuberische Erpressung, Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges, Um- oder Herabstürzen der Ware während des Be- oder Entladens.
Versicherungswert
• der Wert der Güter zum Zeitpunkt des Transportbeginns (Zeitwert)
• der Verkaufspreis bei bereits verkauften Gütern
• bei Werkzeugen der ursprüngliche Anschaffungswert
Besonderheiten für das Baunebengewerbe
Versichert ist der Transport von Werkzeugen, Waren und Gütern eines Baunebenbetriebes. Auch die Einlagerung der Güter auf Baustellen z.B. in Baucontainern, Bauwagen oder Räumlichkeiten von Gebäuden, bei entsprechenden Mindestsicherungen. Deckung besteht i.a.R. gegen „Brand, Blitzschlag, Explosion, Höhere Gewalt, Elementarereignisse sowie Einbruchdiebstahl“.
Besonderheiten
• pauschale Versicherungssumme auf erstes Risiko (mit Höchstentschädigungen)
• 24-Stunden-Deckung auf Baustellen und im Fahrzeug
• Regulierung nach Originalanschaffungsrechnungen
• keine Fahrzeugmeldung notwendig
• Prämienberechnung nach Bruttolohn- und Gehaltssumme
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