Glasbruch

Glasbruch

Sicherlich dann sinnvoll, wenn in dem Haus oder in der Wohnung viel oder teures Glas vorhanden bzw. eingebaut ist (z. B. Wintergärten, Dachfenster, große Glasschiebetüren, Trennwände, usw.).

Versichert ist fertig eingebautes oder montiertes (planes) Glas, z. B.

• Glasscheiben, -platten und Spiegel
• Scheiben und Platten aus Kunststoff
• Glasbausteine und Profilbaugläser
• Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
• Cerankochfelder, Wintergärten, Glastische, etc.

Davon ausgeschlossen sind geformte Gläser z. B. Hohlgläser, Flaschen, Trinkgläser, Glühbirnen, usw. Grundsätzlich ist der Glasbruch versichert. Gleichgültig ob durch eigenes oder fremdes Verschulden (Steinwurf, Luftzug). Keine Leistung gibt es i.a.R. bei Beschädigung von Glasoberflächen-, Kanten, Schrammen oder undichten Schreiben. Ausnahmen je nach Anbieter.

Prämienbeispiel (Stand 2024)

• oftmals pauschale Prämie pro Wohnung oder Haus
• manche Versicherer haben noch eine Begrenzung auf eine maximale Einzelgröße pro Scheibe
• Wohnung/Ein- oder Zweifamilienhaus
• bis 120 qm = 30,– €
• über 120 qm = 46,– €

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

image_print