Straf-Rechtsschutz

Schadenbeispiele hier:

Straf-Rechtsschutz für Unternehmen

Straf-Rechtsschutz spielt bei Unternehmen eine besondere Rolle. Allein aus der Flut immer neuer Gesetze, Verordnungen, Normen und Bestimmungen. Deutschland hat z.B. das strengste Umweltstrafrecht der Welt.

Zur Einleitung eines Strafverfahrens genügt bereits der Verdacht eines Fehlverhaltens. Die Verfolgungspraxis der Behörden wird intensiver, die Zahl der Strafverfahren wächst und spezialisierte Strafverteidiger sind rar. Die Verfahren sind aufwendig und langwierig und werden oft von Sachverständigen mit entsprechenden Gutachten zur Beweisführung begleitet. Für Strafverteidigung und eigene Sachverständige werden in der Regel individuelle Honorarvereinbarungen getroffen, welche den gesetzlichen Gebührenrahmen (für den im Umfang der üblichen Straf-Rechtsschutz Deckung besteht) deutlich überschreiten können.

Aus der Vielzahl von Vorschriften ergeben sich etliche Haftungsansätze:

Betriebsstätte Unfallverhütung, Gewerbeordnung, Wettbewerb
Produktrisiko Körperverletzung, Lebens-, Arznei-, Betäubungsmittelrecht
Umweltrisiko Boden, Wasser, Luftverunreinigung, Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete, Verpackungsordnung, Pflanzen-, Tier- und Naturschutz
Verkehrsrisiko Verkehrsstraftaten, Ordnungswidrigkeiten, Gefahrgutordnung
Wirtschaftsrisiko Korruption, Betrug, Bestechung

Ein Ermittlungsverfahren kann bereits aus der Missachtung von Vorschriften, Sorglosigkeit oder Unwissenheit eingeleitet werden. Für die Einleitung eines Strafverfahrens genügen bereits wahre oder unwahre Behauptungen (von Konkurrenten, vermeintlichen Geschädigten, usw.) Der bloße Verdacht einer Straftat führt zum Ermittlungszwang durch die Staatsanwaltschaft. So geschehen die meisten Verstöße in Unkenntnis der vielen Bestimmungen und Nomen und führen zu Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und Anklagen vor Strafgerichten. Die Folgen sind nicht nur langwierige Prozesse und erhebliche Kosten, sondern oft auch Reputationsverluste des Unternehmens. Die Straf-Rechtsschutzversicherung tritt bereits ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens ein. Übernommen werden z.B. Gerichtskosten, Kosten einer Firmenstellungnahme, Anwaltskosten, Kosten anwaltlicher Zeugenbetreuung, Reisekosten, Kautionen, Nebenklagekosten, Sachverständigenkosten.

Weitere spezielle Deckungen gibt es u.a. für

  • Top-Manager
  • Städte, Gemeinden und Landkreise
  • Steuerberater, Wirtschafts- und Buchprüfer
  • Landwirte
  • Ärzte, Apotheken, Heilberufe

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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