D&O
D&O
(Directors & Officers Versicherung)
Diese Versicherung bedeutet übersetzt „Vorstands- und Aufsichtsrats-Haftpflichtversicherung“. Als spezielle Form der Haftpflichtversicherung schützt sie das persönliche Vermögen von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, wie z.B. Vereine oder Genossenschaften. Es geht um mögliche Schadenersatzansprüche des Arbeitsgebers (das eigene Unternehmen nimmt den Manager in Anspruch), vom Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern, Banken, Lieferanten oder Gläubigern des Unternehmens.
Wer kann sich versichern
Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Prokuristen und leitende Angestellte einer AG, einer GmbH, eines Vereins (auch wenn die Tätigkeit nur ehrenamtlich wahrgenommen wird), einer Genossenschaft oder eines Verbandes. Alle Personen in einer leitenden Position im Unternehmen, da diese anders als der „normale“ Angestellte für Fehler in der täglichen Arbeit mit ihrem Privatvermögen haften. Eine komplexe Arbeitswelt, gestiegener Leistungsdruck, schärfere Auslegungen von Gesetzen und Vorschriften, die Beobachtung des Unternehmens durch die Medien und Öffentlichkeit führen zu immer größeren Gefahrenquellen für Führungskräfte. Das gilt auch für mitversicherte Tochtergesellschaften.
Ein Schadenfall entsteht durch „Pflichtverletzung“ des Managers. Hierzu genügt bereits leichte Fahrlässigkeit. Ein daraus entstehender Vermögensschaden wird durch eine Inanspruchnahme des Managers eingeleitet. Ein zusätzliches Risiko ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung von Leitungsgremien. Das bedeutet, dass jedes Mitglied für die Pflichtverletzung eines Kollegen verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn selbst alles richtig gemacht wurde.
Einige wichtige Deckungsinhalte
• unbegrenzte Rückwärtsversicherung
• unbegrenzte Nachmeldefrist
• vollständige Erfassung der versicherten Personen sowie automatische Mitversicherung von Tochtergesellschaften
• Versicherungsschutz für operative Tätigkeiten
• keine Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme, welche auf Veranlassung des Versicherers entstehen
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