Mietausfall

Für Vermieter & Verwalter

  • Der Mieter kann wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung seine Miete nicht zahlen
  • Der Mieter will seine Miete nicht zahlen (Mietnomaden)

Mit der Folge, dass der Eigentümer selbst in finanzielle Notlage gerät, da er unter Umständen gegenüber seiner finanzierenden Bank ebenfalls in der Verpflichtung steht. Er kann keine Rücklagen bilden und anstehende Renovierungskosten gehen zu Lasten des Eigentümers.

Geleistet werden
  • Übernahme von Mietrückständen einschließlich Nebenkosten
  • Übernahme von Renovierungs- bzw. Sanierungskosten
  • Erstattung entgangener Mieteinnahmen für die Dauer der Renovierung –
    bis zu drei Monatsmieten
  • Übernahme der Kosten für Reparatur oder Ersatz von zerstörten, beschädigten oder entwendeten Gegenständen der Wohnungseinrichtung
  • Übernahme von Entrümpelungskosten
  • Sofortiger Versicherungsschutz für Neu- und Bestandsmieter
  • Vorschusszahlungen bereits vor gerichtlicher Feststellung der Ansprüche
  • günstiger Jahresbeitrag
  • unkompliziertes Antragsverfahren
Voraussetzung

Der Mieter muss vor Antragstellung (in den letzten drei Monaten) seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachgekommen sein. Insbesondere gab es in dieser Zeit keine Zahlungsrückstände oder Stundungen.

Besonderheiten für Verwaltungen

• gilt für privat genutzte Wohnungen/Häuser
• Rahmenvertrag zwischen Verwalter und Versicherer
• Verwalter ist „Vertragspartner“, Eigentümer der Immobilie ist „versicherter Vermieter“
• der Eigentümer/Vermieter der Immobilie wird über den Rahmenvertrag erfasst
• der Vermieter wendet sich im Schadenfall direkt an den Versicherer

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