Maschinen
Maschinen
Für Unternehmen, deren Produkte und unternehmerische Tätigkeit vom Einsatz bzw. der Verwendung von Maschinen und maschinellen Anlagen abhängt. Ob stationäre Anlagen, fahrbare oder transportable Maschinen, diese werden tagtäglich und stark beansprucht. Schäden durch z.B. Unachtsamkeit, Fehlbedienung, Überlastung usw. können sehr teuer werden. Bei größeren Anlagen oder Geräten sollte eine Angebotserstellung bestenfalls im Beisein eines technischen Sachverständigen (Maschinenbauingenieur) erfolgen, um genau den Anforderungen des Unternehmens zu entsprechen.
Bildung der Versicherungssumme
Für fabrikneue Maschinen gilt der Anschaffungswert gemäß Kaufvertrag. Für gebrauchte Maschinen der Kaufpreis im Neuzustand zzgl. der Bezugskosten (Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).
Wie wird entschädigt
Im Teilschadenfall werden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten ersetzt. Neben den Lohnkosten auch die Kosten für Ersatzeile, deren Fracht sowie Zuschläge für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeiten. Werden in diesem Zusammenhang auch Verschleißteile ausgewechselt, erfolgt ein Abzug für Abnutzung bzw. für den Wert des Altmaterials sowie eines vereinbarten Selbstbehaltes. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert der Maschine ersetzt. Dieser liegt vor, wenn die Wiederherstellung und die Werte des Altmaterials den Zeitwert übersteigen.
Interessante Deckungserweiterungen
• Bei einem Totalschaden werden mind. 50 % des Neuwertes entschädigt, auch wenn der Zeitwert der Maschine diesen Wert bereits unterschritten hatte
• Vorsorge- und Investitionsklausel
• Regressverzicht gegen Dritte und Betriebsangehörige
• Ersatz- und Mietmaschinen für die Dauer einer Reparatur
• GAP – Deckung bei Kredit- oder Leasingverträgen
• Leistungs-Update-Garantie
• Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit
• Eichkosten
• Innere Betriebsschäden
• Werkzeuge und Werkstücke
• Betriebsfertige Standardprogramme und individuell hergestellte Programme, u.v.m.