Für Hausverwalter
Für Hausverwalter
Wohngebäude
Gerade für diese Zielgruppe halten wir eine Vielzahl von Deckungserweiterungen in Form von speziellen Rahmenverträgen vor. Wir besichtigen und bewerten die Gebäude vor Ort und berücksichtigen auch den Denkmalschutz.
Versichert sind
• das Gebäude
• Nebengebäude (Garagen, Schuppen, etc.)
• Außenanlagen
• feste Einbauten im/am Haus
gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel mit den Einschlussmöglichkeiten „Haustechnik“ (für Aufzüge, Schrankenanlagen, Maschinenparker, usw.), „Elektronik“ (z.B. Solaranlagen), „Glasbruch“, „Elementar“ und „unbenannte Gefahren“.
Prämienberechnung
• nach Stückprämie
• Wert 1914
• Wert 2000
• nach umbauten Raum
• oder nach Wohnfläche
Besonderheiten
Elementar | Mit festen und sehr geringen Selbstbehalten und Versicherungsmöglichkeiten auch bei „Problemzonen“ |
Haustechnik | Bei größeren Anlagen genügt die normale VGB-Deckung oftmals nicht, wenn teure und aufwendige Haustechnik oder elektrische Anlagen vorhanden sind |
Elektronik | Für diese Anlagen können spezielle Versicherungen abgeschlossen werden, mit dann deutlich umfangreicherer Deckung |
Haftpflicht | Erstellung eines Rahmenvertrages über alle Objekte, Öltanks, usw. mit einheitlichen Deckungssummen und einheitlicher Prämienberechnung (keine Mindestprämie pro Vertrag) |
Haus- und Grundstückhaftpflicht
Haftpflicht ist die Verpflichtung zum Schadenersatz gegenüber Dritten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss jeder für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, welchen er schuldhaft (d.h. fahrlässig) verursacht hat. So hat der Haus- und Grundbesitzer, der Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutznießer sein kann, für Schäden Dritter aufzukommen, welche durch Verletzung der Verkehrssicherungspflichten verursacht worden sind (z.B. bauliche Mängel oder die Verletzung der Räum- und Streupflicht). Schuldhaft handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Versichert sind Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen, z.B. Winterdienst, bauliche Instandhaltung, Beleuchtung und Reinigung. Mitversichert sind auch Bauarbeiten im begrenzten Umfang sowie Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude anfallen und Schäden durch Rückstau aus dem Straßenkanal. Bei Eigentümergemeinschaften (WEG) ist „die WEG“ Versicherungsnehmer. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem gemeinschaftlichen Eigentum.
Gewässerschadenhaftpflicht
Schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen, falls er als Inhaber dieses Tanks aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Grundsätzlich muss er auch hier für den Schaden in unbegrenzter Höhe einstehen, welchen er schuldhaft (fahrlässig) oder ohne eigenes Verschulden (Gefährdungshaftung) verursacht hat. Die Gefährdungshaftung ist hier deutlich strenger, da bereits aus der Gefahr heraus – einen solchen Tank zu besitzen – gehaftet wird.
• Heizöl tritt aus undichten Leitungen aus
• Rohrleitungen brechen, weil sich der Boden senkt
• Der Tank rostet durch und Öl tritt aus
Die Folge sind z.B. Kosten für die Reinigung von verschmutzten Gewässern, Kosten für das Ausbaggern, Abfahren und Verbrennen kontaminierten Erdreichs, Gutachterkosten, etc.