Ladestationen für E-Fahrzeuge

Ladestationen für E-Fahrzeuge

Auch Ladestationen für E-Fahrzeuge sind als Gebäudebestandteile/-zubehör im Rahmen der Gebäudeversicherung automatisch beitragsfrei mitversichert. Allerdings auch nur gegen die üblichen Gebäudegefahren, wie

• Feuer
• Leitungswasser
• Sturm/Hagel

Bei höherwertigen Anlagen sollte der Neupreis angegeben werden. Entsteht daraus eine signifikante Werterhöhung, empfehlen wir den Wert der Anlage dem Gebäudewert anzupassen. Zusätzlich können diese Anlagen über eine „Elektronikversicherung“ eine wesentlich umfangreichere Deckung (All-Gefahrendeckung) erhalten. Die Prämienberechnung richtet sich nach dem Neupreis der Anlage. Hier werden o.g. Gefahren um z.B. folgende Risiken erweitert:

• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
• Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
• Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
• höhere Gewalt, Sturm, Hagel, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
• Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
• Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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