E-Bikes und Pedelecs

E-Bikes und Pedelecs

S-Pedelec – schnelle Klasse bis 45 km/h

In Deutschland gilt für S-Pedelecs:

  • Pflicht einer Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • ein Führerschein, der mindestens die Berechtigung zum Fahren eines Leichtkraftrads beinhaltet (Führerscheinklasse AM, bzw. PKW-Führerschein der Klasse B)
  • Personen, vor dem 01.04.1965 geboren, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen
  • der Transport von Kindern im Anhänger ist nicht gestattet
  • Helmpflicht
  • wie beim Führen eines PKWs (0,5 Promille bzw. 0,3 Promille bei Unfall) gilt auch für S-Pedelecs eine Alkoholgrenze
Pedelec – bis 25 km/h – gelten als Fahrrad
  • sind definiert: „Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von bis zu 250 Watt“
  • keine Zulassung, keine Helmpflicht, kein Führerschein
  • Versicherung in der Hausratversicherung oder über eine extra Fahrradversicherung
E-Bikes (bis max. 20 km/h bei 500W Motorleistung)

  • Versicherungsmöglichkeit über eine klassische Hausratversicherung oder eine extra E-Bike-Versicherung (gegen Beschädigung, Verschleiß und Diebstahl)

Highlights einer separaten E-Bike-Versicherung

  • E-Bikes ohne Altersbeschränkung inkl. Zubehör versicherbar
  • mit Neuwertentschädigung, ohne Selbstbeteiligung
  • Schutz bei Elektronik- und Akkuschäden
  • Übernahme von Garantieleistungen (Material, Produktions- und Konstruktionsfehler)
  • Schutz bei Unfall-, Sturz- und Transportschäden, Vandalismus und Schäden durch Dritte
  • Verschleiß (nur im Monats- und Jahresabo), Schutz bei Diebstahl und Raub, weltweite Absicherung

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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