E-Bikes und Pedelecs
E-Bikes und Pedelecs
S-Pedelec – schnelle Klasse bis 45 km/h
In Deutschland gilt für S-Pedelecs:
- Pflicht einer Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen
- Mindestalter: 16 Jahre
- ein Führerschein, der mindestens die Berechtigung zum Fahren eines Leichtkraftrads beinhaltet (Führerscheinklasse AM, bzw. PKW-Führerschein der Klasse B)
- Personen, vor dem 01.04.1965 geboren, dürfen schnelle Pedelecs auch ohne Fahrerlaubnis bewegen
- der Transport von Kindern im Anhänger ist nicht gestattet
- Helmpflicht
- wie beim Führen eines PKWs (0,5 Promille bzw. 0,3 Promille bei Unfall) gilt auch für S-Pedelecs eine Alkoholgrenze
Pedelec – bis 25 km/h – gelten als Fahrrad
- sind definiert: „Unterstützung beim Treten bis maximal 25 km/h (plus Toleranz) und einer Nenndauerleistung des Motors von bis zu 250 Watt“
- keine Zulassung, keine Helmpflicht, kein Führerschein
- Versicherung in der Hausratversicherung oder über eine extra Fahrradversicherung
E-Bikes (bis max. 20 km/h bei 500W Motorleistung)
- Versicherungsmöglichkeit über eine klassische Hausratversicherung oder eine extra E-Bike-Versicherung (gegen Beschädigung, Verschleiß und Diebstahl)
Highlights einer separaten E-Bike-Versicherung
- E-Bikes ohne Altersbeschränkung inkl. Zubehör versicherbar
- mit Neuwertentschädigung, ohne Selbstbeteiligung
- Schutz bei Elektronik- und Akkuschäden
- Übernahme von Garantieleistungen (Material, Produktions- und Konstruktionsfehler)
- Schutz bei Unfall-, Sturz- und Transportschäden, Vandalismus und Schäden durch Dritte
- Verschleiß (nur im Monats- und Jahresabo), Schutz bei Diebstahl und Raub, weltweite Absicherung
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