für private Angelegenheiten


Leistungsbeispiele hier:

Privat-Rechtsschutz
Grundsätzlich geht es bei der Rechtsschutzversicherung um die Durchsetzung der eigenen Ansprüche gegenüber Dritten. Übernommen werden u.a. eigene Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Kosten des gegnerischen Anwaltes (wenn man dazu verpflichtet wird). Die Vielfältigkeit gerichtlicher Auseinandersetzungen ist sehr groß. Die daraus entstehenden Kosten ebenfalls.
Die Rechtsschutzversicherung ist „Modular“ aufgebaut und gliedert sich in die Hauptgruppen
• Verkehr
• Privat
• Beruf
• Wohnen
und ist erweiterbar um z. B.
• Unterhaltssachen
• Ehesachen
• Strafrechtsschutz
• Rechtsschutz für Vermieter
Eine wichtige zusätzliche sowie beitragsfreie Rechtschutzleistung ist z.B. die Hilfestellung für den Kunden zu allen Rechtsfragen, auch wenn diese in dem eigentlichen Vertrag gar nicht mitversichert sind. (der Kunde hat nur eine Privat-Rechtsschutz, aber eine Verkehrsfrage) Der Versicherer verweist in diesen Fällen an einen Rechtsanwalt, welcher sich entweder telefonisch oder per Online mit dem Kunden in Verbindung setzt. Die Anzahl der Beratungen ist i.a.R. unbegrenzt und ohne zeitliche Begrenzung.
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