für Eigentümer/Mieter

Rechtsschutzmöglichkeiten für Eigentümer und Mieter

 

  1. Der einzelne Eigentümer gegen Dritte
  2. Der einzelne Eigentümer gegen seinen Mieter
  3. Der Mieter gegen seinen Eigentümer

Zu 1): Will der einzelne Eigentümer/Mieter gegen eine Handwerksfirma klagen, weil z.B. ein Umbau in der eigenen Wohnung nicht korrekt ausgeführt wurde, kann sich dieser im Rahmen einer Privatrechtsschutz (allg. Vertrags- und Sachenrecht) absichern.

Zu 2): Hat ein einzelner Eigentümer seine Wohnung vermietet und hat Streitigkeiten mit seinem Mieter (unpünktliche Mietzahlung, Räumungsklage, usw.), kann der Eigentümer im Rahmen einer Vermieter-Rechtsschutz Deckung erhalten.

Zu 3): Hat der Mieter wiederum Ärger mit seinem Eigentümer (Klage wegen Eigenbedarf, unklare Nebenkostenabrechnung, usw.), kann der Mieter im Rahmen einer Wohnungs- und Mietrechtsschutz seine Interessen absichern.

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