Kraftfahrzeuge
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Kfz-Haftpflicht | Haftpflicht ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Ein Kfz, welches zugelassen wird, muss zum Schutz der Unfallopfer eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen. Grundlage ist die wesentlich strengere Gefährdungshaftung, wonach bereits „aus der Gefahr heraus“ einen PKW zu besitzen, gehaftet wird |
Teilkasko | Brand, Explosion, Einbruch in das Kfz, Diebstahl des Kfz, Elementar inkl. Lawinen, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbissschäden inkl. Folgeschäden, Kurzschluss, Glasbruch, Hochwasser |
Vollkasko | eigenes Verschulden und böswillige Beschädigung durch Dritte (Vandalismus) |
Varianten der Selbstbeteiligung (SB)
Allgemeines
- der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist immer personenbezogen und gilt stets nur für ein Kfz. Ein SFR wird für Haftpflicht- und Vollkaskodeckung gewährt. Entsprechend dem erfahrenen Rabatt muss nur der prozentuale Teil der normalen 100-%-Prämie gezahlt werden
- die Teilkaskoprämie ist immer eine 100-%-Prämie
- eine Teilkaskodeckung sollte das Mindeste an Kaskoschutz sein, sofern der Wagen nicht kurz vor der Verschrottung steht, weil damit zumindest das Einbruchdiebstahlrisiko abgedeckt ist
- bei SFR-Übertragung der Eltern an die Kinder wird nur der SFR übertragen und angerechnet, welcher vom Kind hätte selbst erfahren werden können (also keine 30 % für Fahranfänger)
- bei jeder Zahlung durch den Versicherer für einen Haftpflicht oder Vollkaskoschaden erfolgt gem. einer SFR-Verlusttabelle eine Höherstufung
- Schadenkosten des Versicherers können vom Kunden innerhalb eines halben Jahres an den Versicherer zurückbezahlt werden, um den bis dahin gültigen SFR nicht zu verlieren
- alle Versicherer bieten jedoch einen „Rabattschutz“ gegen eine Zuschlagsprämie an. In diesem Fall wird der Kunde so gestellt, als wäre der Schaden nicht passiert, womit der SFR-Verlust entfällt. Bei einem Wechsel des Versicherers wird der Schaden dem neuen Versicherer mitgeteilt. Wird bei dem neuen Versicherer jedoch auch der Rabattschutz vereinbart, übernehmt der Versicherer die Sondereinstufung vom Vorversicherer
- für Zweitwagen, Ehegatten, Fahranfänger und Fahrer aus dem Europäischen Ausland gibt es verbesserte Einstufungen
- „Eigenschäden“ – die Kollision zweier PKW eines Ehepaares sind je nach Anbieter mitversichert
- Spezialdeckungen für Oldtimer
GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge
Bei einem Kaskoschaden (Totalschaden, Beschädigung oder Zerstörung) wird stets der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Schadentag ermittelt. Also der Wert für ein gleichwertiges Fahrzeug mit ähnlicher Laufleistung und Ausstattung. Dieser Wert kann am Schadentag bei Leasing- und kreditfinanzierten Fahrzeugen jedoch geringer als der Ablöse im Leasingvertrag sein, da bereits höherwertige Mittelklassewagen in den ersten Monaten einem höheren Werteverlust unterliegen. Bei einem Leasingvertrag wird der Wertverlust kontinuierlich auf die Laufzeit verteilt. Erst zum Leasingende liegen der Wiederbeschaffungs- und Ablösewert auf einer Höhe. Der Leasingnehmer muss jedoch bei einem Totalschaden oder Diebstahl dem Leasinggeber den Ablösewert zum Schadenzeitpunkt ersetzen. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert bezeichnet die Lücke, welche die GAP-Deckung ausgleicht.
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