für Führungskräfte

Manager-Rechtsschutz

Die Anforderungen an Manager steigen stetig und damit auch die Risiken. Vorstände, Mitglieder im Aufsichtsrat, Prokuristen, leitende Angestellte oder Geschäftsführer müssen täglich Entscheidungen treffen und dafür die volle Verantwortung tragen. Neue Gesetze und ständig wechselnde Rahmenbedingungen wie Corona, Lieferkettengesetz, Umweltbestimmungen, Compliance-Anforderungen, u.v.m. werden schnell zu einer Herausforderung.

Universal-Straf-Rechtsschutz

Unwissenheit oder kleinere Fehler können schnell ein Strafverfahren nach sich ziehen. Eine mögliche Folge, die Reputation ist angegriffen und für spezialisierte Strafverteidiger und Gutachter entstehen erhebliche Kosten.

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Falsche Entscheidungen einer Führungskraft können zu einem Vermögensschaden im Unternehmen führen. Möchte das Unternehmen nun die Führungskraft in Anspruch nehmen, stellt der Vermögensschaden-Rechtsschutz die Übernahme anwaltlicher Kosten zur Verteidigung des Managers sicher. 

Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Weder für Geschäftsführer noch Vorstände gilt das Kündigungsschutzgesetz noch das Betriebsverfassungsgesetz. Streitigkeiten aus einem Anstellungsvertrag werden somit nicht vor dem Arbeitsgericht, sondern vor dem Landgericht ausgetragen. Das hat zur Folge, dass der Streitwert z.B. wegen einer Kündigung, erheblich höher ist als vor dem Arbeitsgericht.

Highlights

Forensische Dienstleistungen helfen Sachverhalte aufzuklären und Beweise zu sammeln, welche in gerichtlichen Verfahren verwendet werden können. Claims made (Vermögensschaden-Rechtsschutz) bedeutet, dass eine Pflichtverletzung auch vor Vertragsbeginn mitversichert ist, solange der Anspruch während der Vertragslaufzeit erhoben wird. Im Straf-Rechtsschutz (je nach Tarifgestaltung) werden die Kosten für Anwälte nach Honorarvereinbarung für das gerichtliche und außergerichtliche Verfahren übernommen. Und Kunden können (je nach Tarif) die Beratung durch spezialisierte Anwälte oder Dienstleister präventiv nutzen, damit es erst gar nicht zum Schadenfall kommt.

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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