Betriebsinhalt

Betriebsinhalt

Versichert ist

• die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
• Warenvorräte
• Vorsorge (für schwankenden Warenbestand)
• weitere Sachen (über entsprechende Klauseln)

Versicherte Gefahren
Einzel-, es werden nur bestimmte einzelne Gefahren versichert (der gesamte Inhalt gegen „Feuer“, Maschinen aber nicht gegen „Leitungswasser“)
Mehr-, neben den Einzelgefahren wie „Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus“ können zusätzliche Risiken, wie z.B. Betriebsunterbrechung, unbenannte Gefahren, Bausteine der EC-Deckung, etc. vereinbart werden
Allgefahren die umfangreichste Deckung, da alles versichert ist, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Bei einer Allgefahrendeckung fehlt die Definition eines versicherten Schadens. Die Sache muss lediglich unvorhergesehen zerstört, beschädigt oder abhandengekommen sein. Es sind alle Ereignisse und Gefahren versichert bis auf die, welche explizit genannt und damit ausgeschlossen sind
Deckungskonzepte sind sog. „Multi-Line“-, „Business“-, „Unternehmens“- oder „Compactpolicen“. Neben den o.g. Gefahren können nach Bedarf (Baukastenprinzip) in einer Police weitere Sparten gebündelt werden. (z. B. Gebäude + Inhalt + Betriebshaftpflicht + Rechtschutz + Maschinen + Elektronik, usw.)
Vorteile dieser Businesspolicen

• eine Police
• eine Prämienrechnung
• ein durchgeschriebenes und gemeinsames Bedingungswerk
• einfache und übersichtliche Handhabe, nur ein Ansprechpartner/Versicherer
• einheitliche Meldefristen und Prämienfälligkeiten
• gemeinsame Besichtigung vor Ort mit spartenübergreifendem Risikocheck
• Unterstützung bei der Ermittlung der Versicherungswerte
• keine Gefahr von Unterversicherung bei korrekter Umsatzmeldung

Durch die Bündelung der Sparten sind diese i.a.R. deutlich günstiger als Einzelpolicen und werden für ziemlich alle Unternehmen angeboten. Gleich ob es sich um Gastronomie-/Hotel-, Handelsbetriebe oder produzierende Unternehmen handelt. Die Berechnung erfolgt nach Jahresumsatz.

Betriebsunterbrechung (BU)

Eine Deckung, die im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung niemals fehlen sollte. Durch einen vorausgegangenen Sachschaden kann es zu erheblichen Betriebsausfällen kommen. So müssen z. B. zerstörte Maschinen erst entsorgt, dann beschafft und neu eingerichtet werden. Eine auch nur teilweise abgebrannte Werkhalle muss neu projektiert und behördlich abgenommen werden. Nicht nur durch behördliche Umweltauflagen kann ein Neubau empfindlich verzögert werden. Spezielle und aufwendige Steuerungselektronik (bei größeren Maschinen oder großen Fließbandfertigungsanlagen) müssen erst besorgt, programmiert und implementiert werden. Durch den Betriebsstillstand können weder Aufträge angenommen noch die eigene Produktion durchgeführt werden. Kosten für Mieten, Zinsen, Löhne und Gehälter fallen weiterhin an, Gewinne bleiben aus.

Formen der Wertermittlung
Klein-BU die Versicherungssumme zur BU entspricht der Versicherungssumme der Inhaltswerte. Diese Form ist oft gängig für Betriebe bis zu einer Inhaltsversicherung von 1 Mio. €
Mittlere-BU wird bei größeren Unternehmen angewandt. Die Ermittlung der BU-Summe erfolgt nach dem Rohertrag mit variablen Haftzeiten von 12, 18 oder 24 Monaten. Bei Bedarf auch länger. [Umsatz abzüglich Waren- und Materialeinsatz = BU-Summe]
Große-BU bei Industrieunternehmen erfolgt die Ermittlung der BU-Summe nach den Kennzahlen des betrieblichen Rechnungswesens und gemeinsam mit dem Steuerberatungsbüro des Unternehmens

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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