Werkverkehr
Werkverkehr
Was ist versichert
Sämtliche Schäden und Verluste von eigener Ware mit eigenen Transportmitteln
Welche Gefahren sind versichert
- Unfall des Fahrzeuges
- Kollision mit anderen Fahrzeugen oder Hindernissen
- Abkommen des Fahrzeuges von der Fahrbahn mit anschließender Bergung
- Platzen von Reifen und Achsenbruch
- Höhere Gewalt und Elementarereignisse
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Raub und räuberische Erpressung
- Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und Diebstahl des ganzen Fahrzeuges
- Um- oder Herabstürzen der Ware während des Be- oder Entladens
Optionale Erweiterungen
Kühl-, Tiefkühl- und Gefriergut kann auch gegen Schäden durch technisches Versagen der Kühleinrichtung versichert werden.
Versicherungswert
- der Wert der Güter zum Zeitpunkt des Transportbeginns (Zeitwert)
- der Verkaufspreis bei bereits verkauften Gütern
- bei Werkzeugen der ursprüngliche Anschaffungswert
Für welche Unternehmen
Handelsbetriebe | Bezug und Auslieferung von eigener Ware |
Dienstleistungen | Verkauf eigener Ware oder Reparaturannahme und Auslieferung |
Gewerbebetriebe | Auslieferung von Ware, Transport von eigenen Werkzeugen |
Für welche Güter
Rohstoffe, Halb und Fertigfabrikate, Handelsware, Investitionsgüter, zur Reparatur übernommene Ware, mitgeführtes Werkzeug, Geräte, Apparate und Ersatzteile.
Für welche nicht
Wertvolle Güter (Geld, Wertpapiere, Briefmarken, sonstige Valoren, Umzugsgut, Reisegepäck).
Besondere Vereinbarungen sind notwendig bei echten Teppichen, Pelze, Pelzwaren.
Besonderheiten für das Baunebengewerbe
Was ist versichert
Transport von Werkzeugen, Waren und Gütern eines Baunebenbetriebes. Sowie Einlagerungen der Güter auf Baustellen z.B. in Baucontainern, Bauwagen oder Räumlichkeiten von Gebäuden (Voraussetzung: Erfüllung von Mindestsicherungen)
Welche Gefahren sind versichert
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Höhere Gewalt und Elementarereignisse
- Einbruchdiebstahl
Besonderheiten
- pauschale Versicherungssumme auf erstes Risiko (mit Höchstentschädigungen)
- 24 Stunden Deckung auf Baustellen und im Fahrzeug
- Regulierung nach Originalanschaffungsrechnungen
- keine Fahrzeugmeldung notwendig
- Prämienberechnung nach Bruttolohn- und Gehaltssumme