Elementar

Elementarschäden

Was ist versichert
  • Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes durch Starkregenfälle und durch Rückstau infolge von Starkregenfällen.
  • Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes durch Ausufern von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Rückstau infolge von oberirdischen Gewässern
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Erdbeben
Was ist nicht versichert
  • Schäden durch Sturm, Hagel, Sturmflut, Deichbruch, Erdsenkung und Schwamm
  • Schäden durch Überschwemmung des Versicherungsgrundstückes durch Ausuferung von Nord- oder Ostsee und Elbe
  • Eindringen von Hagel, Schnee, Schneewasser bzw. Schmelzwasser
Schadenbeispiele
  • Regenwasser aus einem Starkregenereignis überschwemmt das Grundstück und dringt in das Gebäude ein
  • Wasser, das aus über die Ufer getretenen Flüssen, Gräben, Fleeten, Seen oder Teichen stammt, überschwemmt das Grundstück und dringt in das Gebäude ein
  • Infolge von Starkregen tritt Wasser aus der überlasteten öffentlichen Kanalisation aus, überschwemmt das Grundstück und dringt in das Gebäude ein

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