D & O

D&O

(Directors & Officers Versicherung)

Diese Versicherung bedeutet übersetzt „Vorstands- und Aufsichtsrats-Haftpflichtversicherung“. Als spezielle Form der Haftpflichtversicherung schützt sie das persönliche Vermögen von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und anderen Organen juristischer Personen, wie z.B. Vereine oder Genossenschaften.

Wer kann sich versichern

Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Prokuristen und leitende Angestellte einer AG, einer GmbH, eines Vereins (auch wenn die Tätigkeit nur ehrenamtlich wahrgenommen wird), einer Genossenschaft oder eines Verbandes. Alle Personen in einer leitenden Position im Unternehmen, da diese anders als der „normale“ Angestellte für Fehler in der täglichen Arbeit mit ihrem Privatvermögen haften. Eine komplexe Arbeitswelt, gestiegener Leistungsdruck, schärfere Auslegungen von Gesetzen und Vorschriften, die Beobachtung des Unternehmens durch die Medien und Öffentlichkeit führen zu immer größeren Gefahrenquellen für Führungskräfte. Das gilt auch für mitversicherte Tochtergesellschaften. Der Vertrag kann entweder vom Manager selbst für sich und seine Tätigkeit abgeschlossen werden. Beitragszahler ist er dann selbst. Oder das Unternehmen schließt den Vertrag für den von ihm bestimmten Personenkreis ab. Beitragszahler ist dann die Firma. 

Um was geht es

Mögliche Schadenersatzansprüche von z.B. Finanzämtern, Sozialversicherungsträgern, Banken, Lieferanten, Gläubigern oder dem eigenem Unternehmen zu prüfen, um unberechtigte Forderungen abzuwehren oder berechtigte Forderungen zu befriedigen. Somit ist im Gegenzug eine bestehende D&O Versicherung ein wesentliches Qualitätsmerkmal gerade für Investoren oder Kreditgeber.

Wie entsteht ein Schadenfall

Durch „Pflichtverletzung“ und „Inanspruchnahme“. Der Manager eines Unternehmens begeht im Rahmen seiner Tätigkeit eine Pflichtverletzung, hierzu genügt bereits leichte Fahrlässigkeit. Ein daraus entstehender Vermögensschaden wird durch eine Inanspruchnahme des Managers eingeleitet. Ein zusätzliches Risiko ergibt sich aus der gesamtschuldnerischen Haftung von Leitungsgremien. Das bedeutet, dass jedes Mitglied für die Pflichtverletzung eines Kollegen verantwortlich gemacht werden kann, auch wenn man selbst alles richtig gemacht hat.

Schadenbeispiele zur Haftung

Wegen Steuerschulden des Unternehmens, nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge, fehlerhafter Kreditentscheidungen zu Ungunsten des Unternehmens, Nichtbeachtung von Verjährungsfristen, mangelhafte Organisation der Buchhaltung, Nichtgeltendmachung von Steuervorteilen, Nichtbeantragung von Subventionen, weil die Bonität des Käufers bei Kreditgeschäften nicht geprüft wurde, aus dem Abschluss von Verträgen, welche sich außerhalb des Kompetenzrahmens befinden, wegen Insolvenzverschleppung und vielem mehr.

Einige wichtige Deckungsinhalte
  • unbegrenzte Rückwärtsversicherung
  • unbegrenzte Nachmeldefrist
  • vollständige Erfassung der versicherten Personen sowie automatische Mitversicherung von Tochtergesellschaften
  • Versicherungsschutz für operative Tätigkeiten
  • keine Anrechnung von Abwehrkosten auf die Versicherungssumme, die auf Veranlassung des Versicherers entstehen
Prämienbeispiel z.B. für Vereine

Jährliche Einnahmen bis 5 Mio. € bei einer Deckungssumme 200.000 € (bis 2 Mio. €)
Jahresnettoprämie für gemeinnützige Vereine: 240,- €
Jahresnettoprämie für Vereine: 300,- €

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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