Bauherrenhaftpflicht

Bauherren-Haftpflicht

Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, die z. B. durch Kellerschächte, Baugruben, provisorische Treppen oder herumliegendes Baumaterial hervorgerufen werden. Das Risiko, dass der Bauherr von geschädigten Dritten (Passanten, Bauarbeitern, Lieferanten oder Nachbarn) zur Verantwortung gezogen wird, ist erheblich.

Bauherr

Bauherr ist jeder, der ein Bauwerk erstellt oder erstellen lässt. Legt der Versicherungsnehmer selbst Hand bei den Bauarbeiten an, ist er sogar Unternehmer von Bauarbeiten.

Die Haftung des Bauherren

Als Bauherr trägt man die volle Verantwortung für die Baustelle. In der Regel wird der Bauherr fachkundige Personen wie Architekten, Statiker, Bauunternehmer, Bauhandwerker mit der ganzen oder teilweisen Ausführung seines Bauvorhabens beauftragen. Ungeachtet dessen verbleibt bei dem Bauherrn die Verkehrssicherungspflicht. Diese bedeutet, dass derjenige, welcher eine Gefahrenquelle schafft, alle Schutzmaßnahmen ergreifen muss, damit Schäden Dritter verhindert werden. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst z. B. die ausreichende Beleuchtung und Absicherung der Baustelle oder das Abdecken von Vertiefungen. Er muss z.B. die Initiative ergreifen, wenn ihm gefahrenträchtige Umstände bekannt sind oder die getroffenen Sicherungsmaßnahmen so offensichtliche Mängel aufweisen, dass eine unmittelbare Gefahr für die am Bau tätigen Personen oder für unbeteiligte Dritte erkennbar wird. Notfalls muss er die Gefahr selbst beseitigen. Der Bauherr hat also dafür Sorge zu tragen, dass durch sein Bauvorhaben niemand gefährdet oder geschädigt wird. Fällt z.B. ein Passant über gelagertes Baumaterial liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor, für die der Bauherr unbegrenzt haftet.

Schadenbeispiele

Personenschäden

  • Ein Kind fällt in eine nicht ausreichend gesicherte Baugrube und verletzt sich
  • Angeliefertes Baumaterial behindert den Straßenverkehr. Ein PKW erkennt die Gefahrenstelle zu spät und fährt auf
  • Auf der Baustelle wird die Helmpflicht missachtet. Ein Bauarbeiter kommt durch herabfallendes Material ins Krankenhaus. Die Krankenkasse fordert Regreß für die Behandlungskosten

Sachschäden

  • Ein nicht fachgerecht befestigtes Baugerüst stürzt um und beschädigt ein auf der Straße parkendes Kfz
  • Beim Rangieren mit dem Bagger wird ein parkendes Fahrzeug beschädigt
Leistungen des Versicherers
  • die Prüfung der Rechtslage
  • die Abwehr unbegründeter und
  • die Befriedigung begründeter Schadenersatzansprüche
Prämie

Die Prämie berechnet sich nach der Bausumme, also den tatsächlichen Aufwendungen für die Bauausführung, die Kosten für die Aushebung von Grund und Boden sowie die Aufwendungen für das Einbauen von Maschinen (nicht aber die Kosten der Maschinen selbst).

  • Bei Bauen in eigener Regie wird anhand des Wertes der Eigenleistung einschließlich Nachbarschaftshilfe ein Zuschlag berechnet
  • Grundsätzlich kann die Prämie zur Bauleistung- und Bauherrenhaftpflicht auf die am Bau beteiligten Handwerksunternehmen gem. deren Anteil am Bauvorhaben anteilig umgelegt werden

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

Ihre Datei(en) wurde(n) hochgeladen!