Vermieter-Rechtsschutz

Für die Interessen des Vermieters und Eigentümer von Wohn- und Gewerbeimmobilien

Mögliche Problemstellungen

Konflikte mit dem Mieter bei Kündigungen, Mieterhöhungen, Räumungsklagen, aus dem Eigentum an der Immobilie, Streitigkeiten mit der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit Nachbarn wegen Lärmbelästigung, usw. (Wartezeit: 3 Monate)

Streit um Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz-/Verwaltungsbehörden/Gerichten zu Grundsteuer, Abwasser-, Straßenreinigungs-, Abfallbeseitigungsgebühren (keine Wartezeit)

Streit aus dem Vorwurf, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, Anzeige wegen des Vorwurfs einer Lärm- oder Geruchsbelästigung, Verwendung nicht geeichter Meßgeräte bei der Erfassung von Verbräuchen (Heizung, Strom, etc.) (keine Wartezeit)

Verteidigung wegen des Vorwurfs eines fahrlässigen Vergehens; Ermittlungsverfahren wegen „Körperverletzung“, weil der Streupflicht nicht nachgekommen sein soll, wegen Gewässerverunreinigung, wegen unerlaubtem Umgang mit Abfällen, usw. (keine Wartezeit)

Streitigkeiten aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen (bis 15 Kw-Peak)

Vorsorge bei Veränderung der Lebens-Risikosituation; d.h. neu hinzukommende Risiken können nachträglich bis zu 12 Monate rückwirkend beitragspflichtig versichert werden (keine Wartezeit)

Bonitätsselbstauskünfte

Bonitätscheck durch den Vermieter; wenn dieser z.B. eine Handwerksfirma beauftragen und sich dieser über deren Bonität informieren möchte. Auskunft über den Mieter, um sich über deren Solvenz zu überzeugen

Miet-Ausgleichsforderungen des Mieters (beispielhaft folgendes Schadenszenarium)
  • Leitungswasserschaden in der vermieteten Wohnung
  • betroffen ist die Küche, das Bad, etc.
  • der Mieter muß wegen des Schadens vorübergehend ausziehen, da ihm eine Nutzung der Wohnung unzumutbar ist (kein funktionierendes Bad, die Küche muss komplett ausgebaut werden, o.ä.)
  • der Mieter kürzt die Miete gegenüber dem Vermieter um 100 % (beispielhafte Miete : 980 €)
  • der Mieter hat (wie leider sehr oft) keine Hausratversicherung
  • der Vermieter kann dem Mieter keine anderweitige Wohnung anbieten
  • der Mieter sucht selbst (oder unter Zuhilfenahme anderer „Service-Unternehmen“) nach einer Alternative
  • der Mieter findet eine möblierte Wohnung bzw. ihm wird eine angeboten, aber zu einem monatlichen Preis von 1.950 €

Über die monatliche Differenz von 970 € (1.950 € ./. 980 €) verlangt der Mieter nun auch noch eine Zahlung vom Vermieter.

Diesem Sachverhalt liegt ein tatsächliches Ereignis zugrunde. Auch wenn die Rechtslage derzeit noch ungeklärt ist, die Möglichkeit einer Klage für den Mieter besteht grundsätzlich. Davon überzeugt sind auch die Mieterverbände, sowie mehrere Rechtsanwälte im Internet. Denn die eigentliche Frage ist, wie ein Gericht entscheiden würde, wenn in Großstädten wie z.B. Hamburg, Berlin, München, wo es kaum noch freie und bezahlbare Wohnungen gibt, Familien oder Alleinerziehende mit Kindern vor diesem Problem stehen. Wenn ein gutes Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter besteht, wird sich diese Frage vielleicht nicht stellen oder man findet gemeinsam eine Lösung. Es gibt leider aber auch die „anderen“ Mietverhältnisse. Hier hätte der Vermieter zumindest die Chance einer anwaltlichen Beratung bzw. Vertretung.

Prämienbeispiel
  • 1 vermietete Wohneinheit (weitere Varianten – mehrere Wohnungen oder gemischte Nutzung – sind möglich)
  • Deckung : Komfort (andere Deckungen sind möglich)
  • SB: 150 € (andere SB-Varianten sind möglich)
Jahresbruttomieteinnahme 7.000–15.000 € 15.000–18.000 € u.a.
Jahresbruttoprämie 166,95 € 544,44 €

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

Ihre Datei(en) wurde(n) hochgeladen!