Ladestationen für E-Fahrzeuge
Ladestationen für E-Fahrzeuge
sind als Gebäudebestandteil-/zubehör im Rahmen der Gebäudeversicherung gegen die üblicherweise versicherten Gefahren wie
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
beitragsfrei mitversichert. Bei höherwertigen Anlagen sollte jedoch der Neupreis angegeben werden. Entsteht daraus eine signifikante Werterhöhung, empfehlen wir den Wert der Anlage dem Gebäudewert zuzuschlagen.
zusätzlich …
können diese Anlagen über eine „Elektronikversicherung“ eine wesentlich umfangreichere Deckung (All-Gefahrendeckung) erhalten. Hier werden o.g. Gefahren um z.B. folgende Gefahren erweitert:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- höhere Gewalt, Sturm, Hagel, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
Prämienberechnung: richtet sich nach dem Neupreis der Anlage
Es handelt sich um einen Auszug aus dem Deckungs- und Leistungskatalog. Die wiedergegebene Darstellung dient nur einer ersten Information und ist nicht vollständig. Den genauen Deckungsumfang, die Bedingungen, Klauseln, Prämien, etc. senden wir bei Interesse selbstverständlich zu.