Ladestationen für E-Fahrzeuge

Ladestationen für E-Fahrzeuge

sind als Gebäudebestandteil-/zubehör im Rahmen der Gebäudeversicherung gegen die üblicherweise versicherten Gefahren wie

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel

beitragsfrei mitversichert. Bei höherwertigen Anlagen sollte jedoch der Neupreis angegeben werden. Entsteht daraus eine signifikante Werterhöhung, empfehlen wir den Wert der Anlage dem Gebäudewert zuzuschlagen.

zusätzlich …

können diese Anlagen über eine „Elektronikversicherung“ eine wesentlich umfangreichere Deckung (All-Gefahrendeckung) erhalten. Hier werden o.g. Gefahren um z.B. folgende Gefahren erweitert:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit,
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • höhere Gewalt, Sturm, Hagel, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Prämienberechnung: richtet sich nach dem Neupreis der Anlage

Es handelt sich um einen Auszug aus dem Deckungs- und Leistungskatalog. Die wiedergegebene Darstellung dient nur einer ersten Information und ist nicht vollständig. Den genauen Deckungsumfang, die Bedingungen, Klauseln, Prämien, etc. senden wir bei Interesse selbstverständlich zu.

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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