Haftpflicht

Dienstleistungsbetriebe         


Besonderheiten bei Hotels, Restaurants- und Freizeitbetrieben.

    

Wenn vorhanden, sollte auch versichert sein

  • nicht zulassungs- und versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen (Aufsitzrasenmäher)
  • Kegel- und Bowlingbahnen
  • Festzelte
  • Verwahrungsrisiken in Restaurations- und Beherbergungsbetrieben
  • eingestellte Kfz von Beherbergungsbetrieben
  • Schwimmbäder, Schießstände, Solarien, Saunen, Tauchbecken
  • Kinderspielplätze und Kinderbetreuung
  • Minigolfplätze, Sportanlagen, Verleih- oder Vermietung von Strandkörben-, Fahrrädern- oder Surfbrettern
  • Kanus, Ruder-, Paddel-, Tret- und Schlauchboote (ohne Motor)
  • Durchführung von Veranstaltungen
  • auf dem Betriebsgelände: Tennis-, Squashanlagen, Sportplätze, Sporthallen, Streichelzoo
  • hoteleigene Wäscherei, Wäscheservice, Bügeldienst, Catering, Partyservice
  • hoteleigene Kosmetik- Schönheitspflegestudios, Massage, etc.
  • Bewirtung im Freien, Service, Partyservice
  • Außerhausverkauf
  • Betrieb eines Biergartens
  • Teilnahme an Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten
  • Umwelthaftpflicht einschließlich Kleingebinde und Fettabscheider
  • Küche, Kühltechnik, Fremdenzimmer, Einrichtung, Einkauf

Sowie die Mitversicherung von Sachen im Freien, außen gelagerte Tische, Stühle, Theken, Sonnenschirme, Windschutzvorrichtungen, Diebstahl von Leergut im Freien, Verderben von Tiefkühlgut durch Versagen von maschineller oder elektronischer Tiefkühleinrichtung oder durch Bestimmungswidriges austreten von Sole, Ammoniak oder anderen Kühlmitteln.

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

siehe hier – sowie Infos zu unserer VEMA-Mitgliedschaft

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