Betriebsschließung

Sinnvolle Ergänzung bei Unternehmen, welche Nahrungsmittel herstellen oder vertreiben

  

Betriebsschließung durch Seuchengefahr

Trotz größter Sorgsamkeit und peinlichster Sauberkeit im Betrieb kann nicht verhindert werden, dass Seuchenerreger durch Waren, Kunden, Mitarbeiter oder Lieferanten in den Betrieb eindringen.

Was ist versichert

Waren und Vermögensschäden, welche einem Betrieb durch behördliche Maßnahmen im Zuge der Seuchenbekämpfung und Verhütung (Bundesseuchengesetz (BSG) entstehen können.

Ware den finanziellen Ausgleich für Waren, welche entseucht oder vernichtet werden müssen
Schließung den entgangenen Gewinn und fortlaufende Kosten
Desinfektion für entsprechende Maßnahmen durch behördliche Anordnung
Lohn, Gehalt nach einem Tätigkeitsverbot gegen den Inhaber, das Personal sowie Ermittlungs- und Beobachtungskosten
Ermittlung der Versicherungssummen
  • bei Vernichtung der Ware ist es der höchste Lebensmittelwarenwert
  • für den Unterbrechungsschaden ist es der Umsatz abzgl. Wareneinsatz
Definition „Seuchen“ nach BSG

U.a. Virusgrippe, Keuchhusten, Masern, Scharlach, Cholera, Tollwut, Milzbrand, Pocken, Malaria. Seuchen können in Betrieben und Geschäften auftreten die Lebensmittel herstellen, verarbeiten, verkaufen oder an Endverbraucher direkt abgeben, wie Gaststätten, Hotels, Metzgereien, Bäckereien, Supermärkte, kleine Lebensmittelgeschäfte, Betriebe mit eigener Kantine.

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