Kraftfahrt
Was ist versichert
Kfz-Haftpflicht | Ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Ein Kfz, welches zugelassen wird, muss zum Schutz der Unfallopfer eine Kfz- Haftpflichtversicherung nachweisen. Grundlage ist die wesentlich strengere Gefährdungshaftung, wonach bereits „aus der Gefahr heraus“ einen PKW zu besitzen, gehaftet wird. |
Teilkasko | Brand, Explosion, Einbruch in das Kfz, Diebstahl des Kfz, Elementar inkl. Lawinen, Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Tierbissschäden inkl. Folgeschäden, Kurzschluss, Glasbruch, Hochwasser. |
Vollkasko | Eigenes Verschulden und böswillige Beschädigung durch Dritte (Vandalismus). |
Varianten der Selbstbeteiligung (SB)
Eine Vollkaskodeckung beinhaltet immer auch die Teilkasko!
Ist das wichtig?
Eine Teilkaskodeckung sollte das Mindeste an Kaskoschutz sein, sofern der Wagen nicht kurz vor der Verschrottung steht, weil damit zumindest das Einbruchdiebstahlrisiko abgedeckt ist.
Allgemeines
- der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) ist immer personenbezogen und gilt stets nur für ein Kfz. Ein SFR wird nur für Haftpflicht- und Vollkaskodeckung gewährt. Entsprechend dem erfahrenen Rabatt muss nur der prozentuale Teil der normalen 100 % Prämie gezahlt werden
- die Teilkaskoprämie ist immer eine 100 % Prämie
- bei SFR Übertragung der Eltern an die Kinder wird nur der SFR übertragen und angerechnet, welcher vom Kind hätte selbst erfahren werden können. (also keine 30 % für Fahranfänger)
- bei jeder Zahlung durch den Versicherer für einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden erfolgt eine Höherstufung in der SFR Staffel nach einer besonderen Tabelle
- Schadenkosten des Versicherers können vom Kunden innerhalb eines halben Jahres an den Versicherer zurückbezahlt werden, um den bis dahin gültigen SFR nicht zu verlieren
- einige Versicherer bieten einen „Rabattschutz“ gegen einen Zuschlag an. In diesem Fall wird der Kunde so gestellt, als wäre der Schaden nicht passiert. Somit erfolgt keine Höherstufung nach einem Schadenfall. Bei einem Wechsel des Versicherers wird der Schaden dem neuen Versicherer jedoch mitgeteilt
- für Zweitwagen, Ehegatten, Fahranfänger und Fahrer aus dem Europäischen Ausland gibt es verbesserte Einstufungen
- „Eigenschäden“ – die Kollision zweier PKW eines Ehepaares sind je nach Anbieter mitversichert
- für Oldtimer gibt es Spezialdeckungen
GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge
Bei einem Kaskoschaden (Totalschaden, Beschädigung oder Zerstörung) wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges am Schadentag ermittelt. Also der Wert für ein gleichwertiges Fahrzeug mit ähnlicher Laufleistung und Ausstattung. Dieser Wert kann bei Leasing- und kreditfinanzierten Fahrzeugen jedoch geringer als der Ablösebetrag aus dem Leasingvertrag sein. Bereits höherwertige Mittelklassewagen unterliegen in den ersten Monaten einem höheren Wertverlust. Bei einem Leasingvertrag hingegen wird der Wertverlust kontinuierlich auf die Laufzeit verteilt. Damit liegen erst zum Leasingende der Wiederbeschaffungswert und Ablösewert auf einer Höhe. Jedoch muss der Leasingnehmer bei einem Totalschaden oder Diebstahl gegenüber dem Leasinggeber den Ablösewert ersetzen. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert bezeichnet diese Lücke, welche die “GAP-Deckung” ausgleicht.