Glasbruch
Glasbruch
Was ist versichert
Fertig eingebautes oder montiertes (planes) Glas, z.B.
- Glasscheiben, Platten und Spiegel
- Scheiben und Platten aus Kunststoff
- Glasbausteine und Profilbaugläser
- Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff
- Cerankochfelder, Wintergärten, Glastische, etc.
Was ist nicht versichert
- geformte Gläser z.B. Hohlgläser, Flaschen, Trinkgläser, Glühbirnen, usw.
Welche Gefahren sind versichert
- grundsätzlich Glasbruch. Gleichgültig ob durch eigenes oder fremdes Verschulden (Steinwurf, Luftzug)
- keine Leistung bei Beschädigung von Oberflächen, Kanten, Schrammen, oder undichten Schreiben
- es erfolgt stets ein Naturalersatz, „Glas gegen Glas“
Ist das wichtig
Sicherlich dann, wenn in dem Haus oder in der Wohnung viel oder teures Glas vorhanden ist. Thermopanescheiben und Cerankochfelder gehen in der Regel nicht so schnell kaputt. Aber wenn, kann es teuer werden.
Prämienbeispiel (Jahresnettoprämie)
- oftmals pauschale Prämie pro Wohnung oder Haus
- üblich ist oft auch eine Begrenzung auf eine maximale Einzelgröße pro Scheibe
- Wohnung/Ein- oder Zweifamilienhaus
- bis 120 qm = 30,– €
- über 120 qm = 46,– €