Inhalt

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Was ist versichert
  • die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
  • Warenvorräte
  • Vorsorge (für schwankenden Warenbestand)
  • weitere Sachen (über entsprechende Klauseln)
Deckungsformen
Einzelgefahren: es werden nur bestimmte und einzelne Gefahren versichert (z.B. nur „Feuer“ und „Leitungswasser“)
Komfortdeckung: zu den „üblichen“ Gefahren „Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl“ kommen Bausteine aus der EC-Deckung hinzu (z.B. unbenannte Gefahren, Innere Unruhen, Streik, Aussperrung, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwellen)
Allgefahrendeckung: die umfangreichste Deckung, da alles versichert ist, was nicht explizit ausgeschlossen ist. Der Vorteil einer Allgefahrendeckung liegt in der fehlenden Definition eines versicherten Schadens. Die Sache muss lediglich unvorhergesehen zerstört oder beschädigt sein, damit sie versichert ist. Es sind somit alle Ereignisse und Gefahren versichert bis auf die, welche explizit genannt und damit ausgeschlossen sind.
Übergreifende Deckungskonzepte
„Klassisch“

Die jeweiligen Betriebsgefahren wie Betriebshaftpflicht, Geschäftsversicherung, Firmenrechtsschutz, Werkverkehr, Elektronik, etc. werden nach Bedarf und über Einzelpolicen bei einem oder mehreren Versicherern platziert.

„Businesspolicen“

Über sog. „Multi-Line“-, „Business“- „Unternehmens“- oder „Compactpolicen“ können die gewünschten Risiken (nach Bedarf) in einer Police gebündelt werden. Der Vorteil liegt in einer einfachen und übersichtlichen Handhabe. Deren Vorteile:

  • nur ein Ansprechpartner
  • einheitliche Meldefristen und Prämienfälligkeiten
  • gemeinsame Besichtigung vor Ort mit spartenübergreifendem Risikocheck
  • Hilfe bei der Ermittlung der Versicherungswerte
  • keine Gefahr von Unterversicherung bei korrekter Umsatzmeldung
  • einheitliche Meldepflichten
  • eine Police
  • eine Prämienrechnung
  • ein durchgeschriebenes und gemeinsames Bedingungswerk
  • flexible und spartenübergreifende Absicherung der gewünschten Sparten (Bausteinprinzip)

Durch die Bündelung der Sparten sind Compactpolicen i.a.R. günstiger als Einzelpolicen. Diese Policen gibt es für ziemlich alle Unternehmen mit Jahresumsätzen von 2,5 Mio. € bis 25 Mio. € (bzw. ohne Umsatzlimit!), gleichgültig ob es sich um Gastronomie- oder Hotelbetriebe, Handelsbetriebe oder produzierende Unternehmen handelt.

 

Betriebsunterbrechung (BU)

Eine Deckung, die im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung niemals fehlen sollte. Durch einen vorausgegangenen Sachschaden kann es zu erheblichen Betriebsausfällen kommen. So müssen z.B. zerstörte Maschinen erst entsorgt, beschafft und neu eingerichtet werden. Eine auch nur teilweise abgebrannte Werkhalle muss neu projektiert und behördlich abgenommen werden, wobei nicht nur behördliche Umweltauflagen einen Neubau empfindlich verzögern können. Spezielle und aufwendige Steuerungselektronik bei größeren Maschinen oder bei großen Fließbandfertigungsanlagen muss besorgt, neu programmiert und implementiert werden. Durch den Betriebsstillstand können weder Aufträge angenommen noch die eigene Produktion durchgeführt werden. Kosten für Mieten, Zinsen, Löhne und Gehälter gehen aber weiter. Gewinne bleiben aus.

Formen der Wertermittlung

„Klein-Betriebsunterbrechung“

Die Versicherungssumme zur BU entspricht der Versicherungssumme der Inhaltswerte. Diese Form passt oftmals für Betriebe bis zu einer Inhaltsversicherung von 1 Mio. €.

„Mittlere Betriebsunterbrechung“

Wird bei größeren Unternehmen angewandt. Die Ermittlung der BU Summe erfolgt nach dem Rohertrag [Umsatz vermindert um den Waren- und Materialeinsatz = BU Summe] Mit variablen Haftzeiten von 12, 18 oder 24 Monaten (bei Bedarf auch länger).

„Große Betriebsunterbrechung“

Bei Industrieunternehmen erfolgt die Ermittlung der BU Summe nach den Kennzahlen des betrieblichen Rechnungswesens gemeinsam mit dem Steuerberatungsbüro des Unternehmens.

Haben Sie Fragen zu dieser Deckung oder möchten ein unverbindliches Angebot – klicken Sie bitte „hier“.

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