Vertrags-Rechtsschutz für Verwalter
Rechtsschutz für die Verwaltung
Firmenrechtsschutz
Rechtsangelegenheiten, welche die Verwaltung selbst betreffen. Die Verwaltung stellt Schadenersatzansprüche gegen Dritte z.B. wegen Scheckbetrug, streitet mit der Finanzbehörde um die Anerkennung von Betriebsausgaben, streitet mit der Berufsgenossenschaft wegen falscher Bemessung der Mitgliedsbeiträge, muss sich verteidigen, weil Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz nicht eingehalten sein sollen, usw. Wenn der Verwalter Rechtsbeistand benötigt, weil z.B. eine „Nachverwaltung“ meint, dass nach Prüfung der bisherigen Objektabrechnungen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind und der Verwalter wegen dieser Anschuldigungen anwaltliche Hilfe benötigt.
Ergänzungsmöglichkeiten
als Arbeitgeber | bei Auseinandersetzungen mit den eigenen Angestellten. Wenn diesen gekündigt oder eine Abmahnung erteilt werden muss |
wenn der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber klagen will und sich der Arbeitgeber um Rechtsbeistand bemühen muss | |
Verkehr | für auf die Firma zugelassene Kfz |
Immobilien | als Mieter, Eigentümer aller selbst genutzten Gewerbeeinheiten |
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Aus seinen Rechten und Pflichten, welche der Verwalter für und gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft wahrnimmt, kann er von diesen auch in Anspruch genommen werden. Wenn unterstellt wird, dass z.B.
- Abrechnungen – gleich welcher Art – fehlerhaft sind
- die Vergabe von Wartungsaufträgen versäumt wurde
- Kontroll- oder Auswahlfunktionen gegenüber Handwerkern u.a. nicht nachgekommen wurde
- Abrechnungen zu einem Objekt fehlerhaft sind oder Unregelmäßigkeiten beinhalten und eine neue Verwaltung den Eigentümern rechtliche Schritte gegen die bisherige Verwaltung anrät
- es unklare Buchungen gibt (Schadenabrechnungen, Handwerkerleistungen, allgemeine Kontenverwaltung, usw.)
- die Verwaltung insgesamt ihre Tätigkeit mangelhaft ausgeführt haben soll
- oder gegen Entschädigungsleistungen der Versicherer angegangen werden möchte
Die Umstände in Anspruch genommen zu werden sind vielfältig. Letztendlich geht es darum, dass sich der Verwalter gegenüber seinen Eigentümern für sein angeblich falsches, zu spätes oder unterlassenes Handeln vor Gericht rechtfertigen muss.
Weitere Information hierzu finden Sie unter „Downloads“.